Zahlungs- und Versandbedingungen

Lieferung und Lieferfristen

1. Versandweg und Versandart wählt der Lieferant aus; die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers. Abweichende Abladestellen müssen vereinbart werden.

2. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

3. Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ab einem Netto-Warenwert von 450,- Euro frei Haus. Für Bestellungen mit einem Netto-Auftragswert unter 50,- Euro behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von 5,50 Euro zu erheben. Die Versicherung wird durch uns getragen.

4. Die Wahl des Versandweges steht uns frei. Wünscht der Kunde einen beschleunigten Versand, z. B. per Express oder Eilboten, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

5. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), so hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet und zugegangen sein.

6. Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

 

Wichtige Informationen zu unseren internationalen Versand

Herzlich willkommen bei Ossenberg , Ihrem zuverlässigen Händler für medizinische Hilfsmittel mit weltweitem Versandservice. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen wichtige Informationen über die Beschränkungen beim Versand medizinischer Produkte vorliegen, die von Ländern und Organisationen wie der Europäischen Union festgelegt wurden. Diese Beschränkungen sind als Sanktionen oder Embargomaßnahmen bekannt. 

Was sind Embargos? Embargos sind Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass bestimmte Güter, Dienstleistungen, Finanzmittel oder Wissen nicht an bestimmte Empfänger gelangen. Als verantwortungsbewusster Händler für medizinische Hilfsmittel ist es unsere Pflicht, zu prüfen, ob die von Ihnen bestellten Produkte Embargo- oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Falls Embargos oder Sanktionsgesetze verletzt werden, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen, einschließlich der Entsorgung Ihrer Bestellung. Darüber hinaus können Ermittlungen von Behörden eingeleitet werden. 

Weiterführende Informationen: Um Ihnen dabei zu helfen, gut informierte Entscheidungen zu treffen, empfehlen wir Ihnen, die Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/ zu besuchen. Dort finden Sie nützliche Informationen und Verweise auf relevante Publikationen von UN und EU. 

Länderbezogene Embargos: Einige Länder unterliegen speziellen Embargomaßnahmen, insbesondere im Bereich medizinischer Güter. Die Liste kann sich ändern, daher sollten Sie vor dem Versand in eines dieser Länder den aktuellen Status überprüfen. Spezielle Beschränkungen gelten möglicherweise für den Import von medizinischen Hilfsmitteln. 

Personenbezogene Embargos: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht Merkblätter zu länderunabhängigen Embargomaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus. Es ist grundsätzlich verboten, Personen auf Verbotslisten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Kunden, die medizinische Güter an Personen oder Organisationen auf diesen Listen versenden möchten, sollten rechtlichen Rat einholen. 

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese wichtigen Informationen zu lesen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. info[at]ossenberg.com 

 

Zahlungsbedingungen (Inland)

1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, haben Zahlungen rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen, ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines der von der Ossenberg GmbH angegebenen Bankkonten zu erfolgen. Für den Fall des Eingangs der Zahlung auf einem der von der Ossenberg GmbH angegebenen Bankkonten innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnung ist der Geschäftspartner zum Abzug von 2% Skonto berechtigt.

2. Bei Teilnahme am SEPA-Firmenlastschriftmandat gewähren wir 3 % Skonto. Abweichende Zahlungs- und Lieferbedingungen können durch individuelle Konditionsvereinbarungen geregelt werden.

3. Schecks und Wechsel nimmt die Ossenberg GmbH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme erfolgt zahlungshalber. Die mit der Einlösung der Schecks und Wechsel verbundenen Kosten hat der Geschäftspartner der Ossenberg GmbH zu ersetzen. Gutschriften über Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an dem die Ossenberg GmbH über den Gegenwert endgültig verfügt.

4. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 7,5 % p. a. zu berechnen. Sowohl dem Käufer als auch der Ossenberg GmbH bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

5. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners sind wir befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen.

6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Geschäftspartners ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von der Ossenberg GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zahlungsbedingungen (Ausland)

1. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, haben Zahlungen per Vorkasse zu erfolgen.